Allgemeine Geschäftsbedingungen für den stationären Handel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die im stationären Handel zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossen werden und alle Leistungen, Produkte und Services betreffen, die im Rahmen eines Möbel- und Kücheneinzelhandels typischerweise angeboten werden. Sie finden ausschließlich Anwendung auf vor Ort geschlossene Kaufverträge und nicht auf Fernabsatz- oder Onlinegeschäfte.

§ 1 Vertragsabschluss

  1. Der Käufer ist drei Wochen – bei vorrätiger Ware einschließlich Ausstellungsstücken eine Woche – an seine Bestellung (sein Vertragsangebot) gebunden.
  2. Zum Zustandekommen eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Annahme der Bestellung durch den Verkäufer.
  3. Die Bestellung des Käufers gilt aber auch dann als angenommen, wenn der Verkäufer nicht innerhalb der oben in Satz 1 genannten Fristen die Annahme der Bestellung ablehnt.

§ 2 Preise

Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, wie z.B. Dekorations- oder Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

§ 3 Änderungsvorbehalt

  1. Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
  2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.

§ 4 Montage

Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum Eingang aller Zahlungen, die dem Verkäufer aus diesem Vertrag gegen den Käufer zustehen, werden dem Verkäufer Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich, hat sie pfleglich zu behandeln und darf über sie nicht verfügen. Standortwechsel und Eingriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Leistung des Käufers kann der Verkäufer nach Rücktritt die Vorbehaltsware herausverlangen. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Gleiches gilt, wenn der Käufer im Annahmeverzug ist.

§ 7 Ansprüche bei Verletzung der Abnahmeverpflichtung

  1. Verweigert der Käufer die Abnahme oder erklärt ernsthaft, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer Schadensersatz statt Leistung verlangen, außer der Käufer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
  2. 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge kann pauschal verlangt werden, es sei denn, der Käufer weist geringeren Schaden nach. Höherer Schaden kann geltend gemacht werden.
  3. Bei Annahmeverzug über einen Monat sind Lagerkosten zu zahlen. Eine Spedition kann beauftragt werden.

§ 8 Rücktritt und Warenrücknahme

  1. Bei endgültiger Nichtbelieferung durch den Hersteller trotz ordnungsgemäßem Deckungsgeschäft und höherer Gewalt kann der Verkäufer zurücktreten, sofern er nicht zu vertreten hat und den Käufer informiert hat.
  2. Ein Rücktritt ist auch möglich bei unrichtigen Angaben zur Kreditwürdigkeit, wenn keine Vorauskasse geleistet wird, oder bei erkennbarer Gefährdung des Kaufpreisanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit.
  3. Bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers kann der Verkäufer Ersatz für entstandene Aufwendungen verlangen.

§ 9 Mängelansprüche

  1. Der Verkäufer leistet grundsätzlich Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Für die Haftung auf Schadensersatz gilt § 10 ergänzend.

§ 10 Haftung

  1. Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – dann beschränkt auf typischen vorhersehbaren Schaden.
  3. Auch bei Schadensersatz statt der Leistung beschränkt auf typischen vorhersehbaren Schaden bei einfacher Fahrlässigkeit.
  4. Garantieansprüche gelten im Rahmen der abgegebenen Garantie. Für Folgeschäden nur bei ausdrücklicher Erfassung durch die Garantie.
  5. Keine Beschränkung der Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Produkthaftung oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  6. Weitergehende Haftung ausgeschlossen, insbesondere für sonstige Pflichtverletzungen und unerlaubte Handlung.
  7. Haftungsausschlüsse gelten auch für Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 11 Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen

An Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen nimmt der Verkäufer nicht teil; er ist auch nicht dazu verpflichtet.

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